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Niedersachsen Landkreis Nienburg (Weser) Schweringen

Hebesätze Schweringen

Landkreis Nienburg (Weser) · AGS 03256028 · 805 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schweringen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Was der Wert für Schweringen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schweringen im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 807-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schweringen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schweringen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schweringen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nienburg (Weser) 398 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schweringen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Schweringen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schweringen Grundsteuer B
Bücken, Flecken 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hilgermissen 360 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hoya 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hassel (Weser) 350 % −10 Prozentpunkte 330 %
Hoyerhagen 370 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Schweringen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Schweringen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schweringen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schweringen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schweringen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schweringen?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schweringen?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schweringen hoch?

Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %. Schweringen liegt damit 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schweringen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schweringen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.