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Hebesätze Detern
In Detern gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Detern bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Detern im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 430-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Detern im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Detern | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Leer | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Detern auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Detern mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Detern | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bunde | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Filsum | 390 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Jemgum | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Borkum | 400 % | +10 Prozentpunkte | 460 % |
| Moormerland | 400 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Detern an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Detern beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Detern selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Detern noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Detern tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.340.743 Euro | 481 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 120.323 Euro | 43 Euro |
| Grundsteuer B | 341.969 Euro | 123 Euro |
| Grundsteuer A | 71.057 Euro | 25 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.789 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Detern im Berichtsjahr 2024 481 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Detern liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Detern
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Detern?
In Detern gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Detern?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Detern hoch?
Gemessen am Median Landkreis Leer von 390 % liegt der Satz von Detern genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Detern. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.