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Niedersachsen › Landkreis Leer ›Detern

Hebesätze Detern

Landkreis Leer · AGS 03457006 · 2.823 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Detern, Flecken

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Detern gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Detern bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Detern im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 430-größte von 941 Gemeinden des Landes.

Detern im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Detern, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Detern 390 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Leer 390 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Detern auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Detern mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Leer mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Detern Grundsteuer B
Bunde 390 % 0 Prozentpunkte 390 %
Filsum 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Jemgum 390 % 0 Prozentpunkte 390 %
Borkum 400 % +10 Prozentpunkte 460 %
Moormerland 400 % +10 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Detern an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Wer den Hebesatz in Detern beschließt

Zuständig für die Festsetzung ist Detern selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Detern noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Wie viel Gewerbesteuer in Detern tatsächlich eingeht

Istaufkommen der Realsteuern in Detern, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer1.340.743 Euro481 Euro
davon Gewerbesteuerumlage120.323 Euro43 Euro
Grundsteuer B341.969 Euro123 Euro
Grundsteuer A71.057 Euro25 Euro
Einwohner am 31.12.20242.789

Auf jeden Einwohner entfielen in Detern im Berichtsjahr 2024 481 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Detern liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Detern

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Detern?

In Detern gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Detern?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Detern hoch?

Gemessen am Median Landkreis Leer von 390 % liegt der Satz von Detern genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Detern. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Detern
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.