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Niedersachsen Landkreis Leer Moormerland

Hebesätze Moormerland

Landkreis Leer · AGS 03457014 · 24.049 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Moormerland gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Moormerland bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Moormerland im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 71-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Moormerland im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moormerland, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moormerland 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leer 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moormerland auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Moormerland mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Leer mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moormerland Grundsteuer B
Borkum 400 % 0 Prozentpunkte 460 %
Weener 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Bunde 390 % −10 Prozentpunkte 390 %
Detern, Flecken 390 % −10 Prozentpunkte 410 %
Filsum 390 % −10 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Moormerland konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Moormerland beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Moormerland, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Moormerland noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moormerland

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moormerland?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moormerland?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Moormerland hoch?

Gemessen am Median Landkreis Leer von 390 % liegt der Satz von Moormerland 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Moormerland durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Moormerland
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.