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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Crossen an der Elster

Hebesätze Crossen an der Elster

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074012 · 1.595 Einwohner

Gewerbesteuer
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Crossen an der Elster beträgt 404 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 404 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Crossen an der Elster zum Landesdurchschnitt liegt

Crossen an der Elster liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 6 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 404 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 548 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 193-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Crossen an der Elster nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Crossen an der Elster, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Crossen an der Elster 404 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Crossen an der Elster auf Platz 84, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Crossen an der Elster liegt

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Crossen an der Elster Grundsteuer B
Hartmannsdorf 405 % +1 Prozentpunkte 415 %
Bürgel 406 % +2 Prozentpunkte 426 %
Freienorla 400 % −4 Prozentpunkte 390 %
Großeutersdorf 400 % −4 Prozentpunkte 450 %
Großpürschütz 400 % −4 Prozentpunkte 450 %

Ein Rechenbeispiel für Crossen an der Elster

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 404 % Hebesatz sind 13.503,70 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 802,20 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Crossen an der Elster legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Crossen an der Elster fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Crossen an der Elster

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Crossen an der Elster?

Der Hebesatz liegt bei 404 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.503,70 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Crossen an der Elster?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 404 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Crossen an der Elster hoch?

Gemessen am Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt der Satz von Crossen an der Elster 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Crossen an der Elster per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Crossen an der Elster
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.