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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Bürgel

Hebesätze Bürgel

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074009 · 3.043 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bürgel, Stadt

Gewerbesteuer
406 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
426 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bürgel beträgt 406 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 426 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wie Bürgel bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bürgel im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 406 % setzen bundesweit 8 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 554 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 139-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bürgel im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bürgel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bürgel 406 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +26 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bürgel auf Platz 86, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bürgel Grundsteuer B
Hartmannsdorf 405 % −1 Prozentpunkte 415 %
Crossen an der Elster 404 % −2 Prozentpunkte 404 %
Eichenberg 410 % +4 Prozentpunkte 450 %
Eisenberg 410 % +4 Prozentpunkte 407 %
Geisenhain 410 % +4 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Bürgel konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 406 % ergibt das 13.570,55 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 869,05 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bürgel, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bürgel noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bürgel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bürgel?

Bürgel setzt 406 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.570,55 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bürgel?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 426 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bürgel hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bürgel liegt 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bürgel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bürgel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.