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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Großeutersdorf

Hebesätze Großeutersdorf

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074031 · 275 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Großeutersdorf beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Großeutersdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Großeutersdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 485-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Großeutersdorf ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großeutersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großeutersdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großeutersdorf auf Platz 73, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großeutersdorf Grundsteuer B
Freienorla 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Großpürschütz 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Gumperda 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Heideland 400 % 0 Prozentpunkte 415 %
Kleineutersdorf 400 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was der Hebesatz in Großeutersdorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Großeutersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Großeutersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großeutersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großeutersdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großeutersdorf?

450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Großeutersdorf hoch?

Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %. Großeutersdorf liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Großeutersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Großeutersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.