Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Holzland-Kreis Hartmannsdorf

Hebesätze Hartmannsdorf

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074038 · 669 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hartmannsdorf beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Hartmannsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hartmannsdorf im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 552 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 315-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hartmannsdorf nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hartmannsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hartmannsdorf 405 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hartmannsdorf auf Platz 85, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hartmannsdorf Grundsteuer B
Bürgel 406 % +1 Prozentpunkte 426 %
Crossen an der Elster 404 % −1 Prozentpunkte 404 %
Eichenberg 410 % +5 Prozentpunkte 450 %
Eisenberg 410 % +5 Prozentpunkte 407 %
Freienorla 400 % −5 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Hartmannsdorf

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Hartmannsdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hartmannsdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hartmannsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hartmannsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf hoch?

Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %. Hartmannsdorf liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hartmannsdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hartmannsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.