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Hebesätze Cölpin
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Cölpin beträgt 348 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 396 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.
Wie Cölpin zum Landesdurchschnitt liegt
Cölpin liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 23 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 348 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 133 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 280-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Cölpin im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Cölpin | 348 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −32 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −32 Prozentpunkte |
Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Cölpin auf Platz 31, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Cölpin liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Cölpin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Buchholz | 348 % | 0 Prozentpunkte | 396 % |
| Pragsdorf | 348 % | 0 Prozentpunkte | 396 % |
| Alt Schwerin | 350 % | +2 Prozentpunkte | 350 % |
| Bollewick | 350 % | +2 Prozentpunkte | 350 % |
| Feldberger Seenlandschaft | 350 % | +2 Prozentpunkte | 370 % |
Gewerbesteuer in Cölpin an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 348 % Hebesatz sind 11.631,90 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.069,60 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Cölpin selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Cölpin noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Cölpin
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 42.430 Euro | 49 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 4.267 Euro | 5 Euro |
| Grundsteuer B | 67.047 Euro | 78 Euro |
| Grundsteuer A | 17.937 Euro | 21 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 865 | |
Je Einwohner flossen Cölpin im Berichtsjahr 2024 49 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 865 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Cölpin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Cölpin?
348 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.631,90 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Cölpin?
396 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Cölpin hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Cölpin 32 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Cölpin durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.