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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Buchholz

Hebesätze Buchholz

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071020 · 134 Einwohner

Gewerbesteuer
348 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
396 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
307 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

348 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Buchholz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 396 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Buchholz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Buchholz im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 348 % setzen bundesweit 23 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 133 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 720-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Buchholz ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buchholz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buchholz 348 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −32 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buchholz auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Buchholz

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buchholz Grundsteuer B
Cölpin 348 % 0 Prozentpunkte 396 %
Pragsdorf 348 % 0 Prozentpunkte 396 %
Alt Schwerin 350 % +2 Prozentpunkte 350 %
Bollewick 350 % +2 Prozentpunkte 350 %
Feldberger Seenlandschaft 350 % +2 Prozentpunkte 370 %

Was der Hebesatz in Buchholz in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 348 % ergibt das 11.631,90 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.069,60 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Buchholz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Buchholz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buchholz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buchholz?

In Buchholz gilt ein Hebesatz von 348 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.631,90 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buchholz?

Buchholz setzt die Grundsteuer B auf 396 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Buchholz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Buchholz 32 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Buchholz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Buchholz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.