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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Feldberger Seenlandschaft

Hebesätze Feldberger Seenlandschaft

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071033 · 4.481 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
293 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Feldberger Seenlandschaft beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Feldberger Seenlandschaft hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Feldberger Seenlandschaft im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 60-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Feldberger Seenlandschaft im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Feldberger Seenlandschaft, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Feldberger Seenlandschaft 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Feldberger Seenlandschaft auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Feldberger Seenlandschaft liegt

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Feldberger Seenlandschaft Grundsteuer B
Alt Schwerin 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bollewick 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Göhren-Lebbin 350 % 0 Prozentpunkte 492 %
Grapzow 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Grischow 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Feldberger Seenlandschaft an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Feldberger Seenlandschaft selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Feldberger Seenlandschaft noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Feldberger Seenlandschaft

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Feldberger Seenlandschaft?

In Feldberger Seenlandschaft gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Feldberger Seenlandschaft?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Feldberger Seenlandschaft hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Feldberger Seenlandschaft liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Feldberger Seenlandschaft
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.