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Niedersachsen Landkreis Celle Winsen (Aller)

Hebesätze Winsen (Aller)

Landkreis Celle · AGS 03351024 · 13.440 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
610 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Winsen (Aller) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 610 %. Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Winsen (Aller) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Winsen (Aller) im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 156-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Winsen (Aller) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winsen (Aller), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winsen (Aller) 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Celle 390 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Celle mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winsen (Aller) auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Winsen (Aller)

Gemeinden im Landkreis Celle mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winsen (Aller) Grundsteuer B
Faßberg 415 % −5 Prozentpunkte 430 %
Eschede 410 % −10 Prozentpunkte 430 %
Adelheidsdorf 400 % −20 Prozentpunkte 450 %
Celle 440 % +20 Prozentpunkte 555 %
Hambühren 400 % −20 Prozentpunkte 480 %

Wie viel Gewerbesteuer in Winsen (Aller) anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Winsen (Aller) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Winsen (Aller) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winsen (Aller)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winsen (Aller)?

Winsen (Aller) setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winsen (Aller)?

610 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Winsen (Aller) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Winsen (Aller) liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Winsen (Aller) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Winsen (Aller)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.