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Hebesätze Butzbach
370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Butzbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Butzbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Butzbach im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 63 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 37-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Butzbach im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Butzbach | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Wetteraukreis | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Wetteraukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Butzbach auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Butzbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Butzbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenstadt | 370 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Echzell | 370 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Bad Nauheim | 380 % | +10 Prozentpunkte | 560 % |
| Büdingen | 380 % | +10 Prozentpunkte | 431 % |
| Kefenrod | 380 % | +10 Prozentpunkte | 850 % |
Was die Gewerbesteuer in Butzbach konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Butzbach beschließt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Butzbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Butzbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Butzbach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 11.232.031 Euro | 415 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.062.489 Euro | 39 Euro |
| Grundsteuer B | 5.158.964 Euro | 191 Euro |
| Grundsteuer A | 163.808 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 27.046 | |
Je Einwohner flossen Butzbach im Berichtsjahr 2024 415 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Butzbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Butzbach?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Butzbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 510 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Butzbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Butzbach liegt 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Butzbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.