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Hessen Wetteraukreis Kefenrod

Hebesätze Kefenrod

Wetteraukreis · AGS 06440013 · 2.719 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
850 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
800 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kefenrod beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 850 %. Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Kefenrod im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Kefenrod im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 394-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kefenrod ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kefenrod, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kefenrod 380 % Berichtsjahr 2024
Median Wetteraukreis 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Wetteraukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kefenrod auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Kefenrod liegt

Gemeinden im Wetteraukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kefenrod Grundsteuer B
Bad Nauheim 380 % 0 Prozentpunkte 560 %
Büdingen 380 % 0 Prozentpunkte 431 %
Münzenberg 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Niddatal 380 % 0 Prozentpunkte 542 %
Rockenberg 380 % 0 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Kefenrod in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kefenrod nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kefenrod noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kefenrod

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kefenrod?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kefenrod?

Die Grundsteuer B liegt bei 850 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kefenrod hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Kefenrod liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kefenrod selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kefenrod
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.