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Hessen Wetteraukreis Altenstadt

Hebesätze Altenstadt

Wetteraukreis · AGS 06440001 · 12.617 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Altenstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Altenstadt hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Altenstadt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 63 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 136-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Altenstadt ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenstadt 370 % Berichtsjahr 2024
Median Wetteraukreis 390 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Wetteraukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenstadt auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Wetteraukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenstadt Grundsteuer B
Butzbach, Friedrich-Ludwig-Weidig-Stadt 370 % 0 Prozentpunkte 510 %
Echzell 370 % 0 Prozentpunkte 530 %
Bad Nauheim 380 % +10 Prozentpunkte 560 %
Büdingen 380 % +10 Prozentpunkte 431 %
Kefenrod 380 % +10 Prozentpunkte 850 %

Was der Hebesatz in Altenstadt in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Altenstadt nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Altenstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Altenstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenstadt?

Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenstadt?

395 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Altenstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Altenstadt liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Altenstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Altenstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.