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Bayern Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Brunnen

Hebesätze Brunnen

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · AGS 09185123 · 1.792 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Brunnen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Brunnen zum Landesdurchschnitt liegt

Brunnen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.445-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Brunnen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brunnen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brunnen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brunnen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Brunnen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brunnen Grundsteuer B
Aresing 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Gachenbach 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Berg im Gau 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Bergheim 350 % +10 Prozentpunkte 310 %
Karlshuld 350 % +10 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Brunnen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Brunnen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Brunnen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Brunnen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brunnen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brunnen?

Brunnen setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brunnen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Brunnen hoch?

Brunnen liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Brunnen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Brunnen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.