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Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Bruchweiler

Hebesätze Bruchweiler

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134014 · 516 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bruchweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Bruchweiler im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Bruchweiler im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.216-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bruchweiler im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bruchweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bruchweiler 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bruchweiler auf Platz 64, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bruchweiler Grundsteuer B
Abentheuer 400 % 0 Prozentpunkte 345 %
Börfink 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Elchweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Ellweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hoppstädten-Weiersbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Bruchweiler konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bruchweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bruchweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bruchweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bruchweiler?

Bruchweiler setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bruchweiler?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bruchweiler hoch?

Bruchweiler liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Birkenfeld von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bruchweiler selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bruchweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.