Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Havelland Schönwalde-Glien

Hebesätze Schönwalde-Glien

Landkreis Havelland · AGS 12063273 · 10.564 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schönwalde-Glien setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Havelland liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Schönwalde-Glien bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schönwalde-Glien im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 70-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Schönwalde-Glien im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönwalde-Glien, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönwalde-Glien 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Havelland 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Havelland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönwalde-Glien auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schönwalde-Glien liegt

Gemeinden im Landkreis Havelland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönwalde-Glien Grundsteuer B
Brieselang 320 % 0 Prozentpunkte 430 %
Friesack 320 % 0 Prozentpunkte 410 %
Kleßen-Görne 320 % 0 Prozentpunkte 410 %
Mühlenberge 320 % 0 Prozentpunkte 410 %
Nauen 320 % 0 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Schönwalde-Glien an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Schönwalde-Glien selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Schönwalde-Glien noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönwalde-Glien

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönwalde-Glien?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönwalde-Glien?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schönwalde-Glien hoch?

Der Median Landkreis Havelland liegt bei 320 %. Schönwalde-Glien liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schönwalde-Glien per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schönwalde-Glien
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.