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Hebesätze Bous
Für Bous ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Saarlouis liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Bous hoch?
243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Bous im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 10 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 47-größte von 52 Gemeinden des Landes.
Bous im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bous | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Saarlouis | 430 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 13 Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bous auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Bous mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bous | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dillingen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Nalbach | 420 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Schmelz | 420 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Ensdorf | 430 % | +10 Prozentpunkte | 465 % |
| Lebach | 430 % | +10 Prozentpunkte | 560 % |
Gewerbesteuer in Bous an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Bous beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Bous selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bous noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Bous aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.427.072 Euro | 477 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 285.589 Euro | 40 Euro |
| Grundsteuer B | 957.116 Euro | 133 Euro |
| Grundsteuer A | 4.110 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.191 | |
Bous nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 477 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Saarland liegt der Median bei 362 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bous
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bous?
In Bous gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bous?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Bous hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 430 %. Bous liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bous per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.