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Saarland Landkreis Saarlouis Schmelz

Hebesätze Schmelz

Landkreis Saarlouis · AGS 10044117 · 16.299 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schmelz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Saarlouis liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Schmelz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schmelz im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 10 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 19-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schmelz ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schmelz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schmelz 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saarlouis 430 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schmelz auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schmelz Grundsteuer B
Bous 420 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dillingen 420 % 0 Prozentpunkte 410 %
Nalbach 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Ensdorf 430 % +10 Prozentpunkte 465 %
Lebach 430 % +10 Prozentpunkte 560 %

Was der Hebesatz in Schmelz in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schmelz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schmelz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schmelz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schmelz?

Schmelz setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schmelz?

Die Grundsteuer B liegt bei 395 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schmelz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Saarlouis von 430 % liegt der Satz von Schmelz 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schmelz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schmelz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.