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Hebesätze Ensdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ensdorf beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Saarlouis liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.
Wie Ensdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Ensdorf liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 91 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 430 %. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 22 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 49-grösste von 52 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Ensdorf vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ensdorf | 430 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Saarlouis | 430 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
Von 13 Gemeinden im Landkreis Saarlouis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ensdorf auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ensdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Lebach | 430 % | 0 Prozentpunkte | 560 % |
| Saarlouis | 430 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Saarwellingen | 430 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Überherrn | 430 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Rehlingen-Siersburg | 435 % | +5 Prozentpunkte | 460 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Ensdorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 430 % Hebesatz sind 14.372,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Ensdorf nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ensdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Ensdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ensdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ensdorf?
In Ensdorf gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ensdorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ensdorf hoch?
Gemessen am Median Landkreis Saarlouis von 430 % liegt der Satz von Ensdorf genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Ensdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.