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Hebesätze Borstel
450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Borstel aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Diepholz liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Wo Borstel im Vergleich steht
Der Wert von 450 % ordnet Borstel im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 863 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 666-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Borstel im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Borstel | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Diepholz | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Diepholz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Borstel auf Platz 43, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Borstel liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Borstel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Stuhr | 450 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Weyhe | 450 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Syke | 430 % | −20 Prozentpunkte | 410 % |
| Asendorf | 420 % | −30 Prozentpunkte | 420 % |
| Bruchhausen-Vilsen | 420 % | −30 Prozentpunkte | 420 % |
Gewerbesteuer in Borstel an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Borstel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Borstel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Borstel aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 876.426 Euro | 740 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 68.166 Euro | 58 Euro |
| Grundsteuer B | 167.261 Euro | 141 Euro |
| Grundsteuer A | 50.064 Euro | 42 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.184 | |
Borstel nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 740 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Borstel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Borstel?
In Borstel gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Borstel?
450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Borstel hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Borstel liegt 60 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Borstel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.