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Niedersachsen Landkreis Diepholz Syke

Hebesätze Syke

Landkreis Diepholz · AGS 03251041 · 24.699 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Syke, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Syke beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Diepholz liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Syke bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Syke im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 805 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 65-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Syke im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Syke, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Syke 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Diepholz 390 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Diepholz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Syke auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Syke

Gemeinden im Landkreis Diepholz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Syke Grundsteuer B
Asendorf 420 % −10 Prozentpunkte 420 %
Bruchhausen-Vilsen, Flecken 420 % −10 Prozentpunkte 420 %
Martfeld 420 % −10 Prozentpunkte 420 %
Schwarme 420 % −10 Prozentpunkte 420 %
Brockum 415 % −15 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Syke konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Syke, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Syke noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Syke

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Syke?

In Syke gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Syke?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Syke hoch?

Gemessen am Median Landkreis Diepholz von 390 % liegt der Satz von Syke 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Syke selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Syke
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.