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Hebesätze Bonn
Für Bonn ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 537 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 680 %. Der Landesmedian in Nordrhein-Westfalen liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 87 Prozentpunkte.
Wo Bonn im Vergleich steht
Der Wert von 537 % ordnet Bonn im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 0 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 382 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 9-grösste von 396 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Bonn im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bonn | 537 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +157 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Bonn mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bonn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Herdecke | 535 % | −2 Prozentpunkte | 745 % |
| Linnich | 540 % | +3 Prozentpunkte | 600 % |
| Rheinbach | 531 % | −6 Prozentpunkte | 753 % |
| Bad Münstereifel | 530 % | −7 Prozentpunkte | 695 % |
| Marl | 530 % | −7 Prozentpunkte | 790 % |
Was die Gewerbesteuer in Bonn konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 537 % macht daraus 17.949,23 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.247,73 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Bonn beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bonn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bonn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bonn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bonn?
Bonn setzt 537 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 17.949,23 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bonn?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 680 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Bonn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.