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Nordrhein-Westfalen Kreis Recklinghausen Marl

Hebesätze Marl

Kreis Recklinghausen · AGS 05562024 · 83.760 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marl, Stadt

Gewerbesteuer
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
790 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
285 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Marl setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 530 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 790 %. Der Median Kreis Recklinghausen liegt bei 498 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Marl bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Marl im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 530 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 376 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 36-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Marl vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marl 530 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Recklinghausen 498 % Berichtsjahr 2024 +32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +150 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Recklinghausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marl auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Marl mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Recklinghausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marl Grundsteuer B
Recklinghausen 520 % −10 Prozentpunkte 695 %
Dorsten 505 % −25 Prozentpunkte 870 %
Castrop-Rauxel 500 % −30 Prozentpunkte 825 %
Haltern am See 500 % −30 Prozentpunkte 825 %
Gladbeck 495 % −35 Prozentpunkte 950 %

Wie viel Gewerbesteuer in Marl anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 530 % ergibt das 17.715,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.013,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Marl beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Marl und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Marl ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marl?

530 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 17.715,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marl?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 790 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Marl hoch?

Der Median Kreis Recklinghausen liegt bei 498 %. Marl liegt damit 32 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Marl selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Marl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.