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Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Blaufelden

Hebesätze Blaufelden

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127008 · 5.397 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Blaufelden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Was der Wert für Blaufelden bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Blaufelden im zweiten Fünftel; der Satz von 345 % kommt insgesamt 69 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 493-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Blaufelden vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Blaufelden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Blaufelden 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Blaufelden auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Blaufelden Grundsteuer B
Bühlertann 350 % +5 Prozentpunkte 380 %
Fichtenberg 350 % +5 Prozentpunkte 370 %
Frankenhardt 350 % +5 Prozentpunkte 410 %
Gaildorf 350 % +5 Prozentpunkte 450 %
Ilshofen 350 % +5 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Blaufelden anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 345 % sind das 11.531,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Blaufelden und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Blaufelden ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Blaufelden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Blaufelden?

In Blaufelden gilt ein Hebesatz von 345 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.531,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Blaufelden?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Blaufelden hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 % liegt der Satz von Blaufelden 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Blaufelden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Blaufelden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.