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Hessen Landkreis Groß-Gerau Biebesheim am Rhein

Hebesätze Biebesheim am Rhein

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433001 · 6.609 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
745 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Biebesheim am Rhein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 745 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Biebesheim am Rhein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Biebesheim am Rhein im höchsten Fünftel; der Satz von 415 % kommt insgesamt 59 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 327 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 245-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Biebesheim am Rhein nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Biebesheim am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Biebesheim am Rhein 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Biebesheim am Rhein auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Biebesheim am Rhein liegt

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Biebesheim am Rhein Grundsteuer B
Bischofsheim 420 % +5 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % +5 Prozentpunkte 640 %
Groß-Gerau 420 % +5 Prozentpunkte 620 %
Raunheim 410 % −5 Prozentpunkte 590 %
Riedstadt, Büchnerstadt 420 % +5 Prozentpunkte 985 %

Ein Rechenbeispiel für Biebesheim am Rhein

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 415 % sind das 13.871,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Biebesheim am Rhein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Biebesheim am Rhein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Biebesheim am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Biebesheim am Rhein?

Der Hebesatz liegt bei 415 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.871,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Biebesheim am Rhein?

Die Grundsteuer B liegt bei 745 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Biebesheim am Rhein hoch?

Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %. Biebesheim am Rhein liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Biebesheim am Rhein selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Biebesheim am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.