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Hessen Landkreis Groß-Gerau Raunheim

Hebesätze Raunheim

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433010 · 16.352 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Raunheim, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Raunheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Raunheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Raunheim im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 315 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 83-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Raunheim nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Raunheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Raunheim 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Raunheim auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Raunheim liegt

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Raunheim Grundsteuer B
Stockstadt am Rhein 410 % 0 Prozentpunkte 700 %
Biebesheim am Rhein 415 % +5 Prozentpunkte 745 %
Bischofsheim 420 % +10 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % +10 Prozentpunkte 640 %
Groß-Gerau 420 % +10 Prozentpunkte 620 %

Ein Rechenbeispiel für Raunheim

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Raunheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Raunheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Raunheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Raunheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Raunheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 590 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Raunheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Groß-Gerau von 420 % liegt der Satz von Raunheim 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Raunheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Raunheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.