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Hebesätze Beetzendorf
In Beetzendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Beetzendorf zum Landesdurchschnitt liegt
Beetzendorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 116-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Beetzendorf vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Beetzendorf | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel | 345 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 13 Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Beetzendorf auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Beetzendorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Beetzendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arendsee (Altmark) | 350 % | 0 Prozentpunkte | 411 % |
| Klötze | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Diesdorf | 345 % | −5 Prozentpunkte | 370 % |
| Gardelegen | 360 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
| Kalbe (Milde) | 340 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Beetzendorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Beetzendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Beetzendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Beetzendorf aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 546.645 Euro | 188 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 54.665 Euro | 19 Euro |
| Grundsteuer B | 300.469 Euro | 103 Euro |
| Grundsteuer A | 71.267 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.913 | |
Beetzendorf nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 188 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Beetzendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Beetzendorf?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Beetzendorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Beetzendorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel von 345 % liegt Beetzendorf 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Beetzendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.