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Sachsen-Anhalt Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark)

Hebesätze Arendsee (Altmark)

Landkreis Altmarkkreis Salzwedel · AGS 15081030 · 6.841 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Arendsee (Altmark), Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
363 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Arendsee (Altmark) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Arendsee (Altmark) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Arendsee (Altmark) im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 96-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Arendsee (Altmark) ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Arendsee (Altmark), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Arendsee (Altmark) 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel 345 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Arendsee (Altmark) auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Arendsee (Altmark)

Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Arendsee (Altmark) Grundsteuer B
Beetzendorf 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Klötze 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Diesdorf, Flecken 345 % −5 Prozentpunkte 370 %
Gardelegen 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Kalbe (Milde) 340 % −10 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Arendsee (Altmark) in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Arendsee (Altmark) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Arendsee (Altmark) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Arendsee (Altmark)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Arendsee (Altmark)?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Arendsee (Altmark)?

411 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Arendsee (Altmark) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel von 345 % liegt Arendsee (Altmark) 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Arendsee (Altmark). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Arendsee (Altmark)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.