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Baden-Württemberg Zollernalbkreis Balingen

Hebesätze Balingen

Zollernalbkreis · AGS 08417002 · 34.871 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Balingen, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Balingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Zollernalbkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Balingen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Balingen im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 50-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Balingen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Balingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Balingen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Zollernalbkreis 340 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Zollernalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Balingen auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Balingen

Gemeinden im Zollernalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Balingen Grundsteuer B
Geislingen 350 % −20 Prozentpunkte 320 %
Haigerloch 350 % −20 Prozentpunkte 370 %
Albstadt 345 % −25 Prozentpunkte 400 %
Bisingen 340 % −30 Prozentpunkte 340 %
Bitz 340 % −30 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Balingen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Balingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Balingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Balingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Balingen?

Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Balingen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Balingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Balingen liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Balingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Balingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.