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Rheinland-Pfalz Landkreis Cochem-Zell Bad Bertrich

Hebesätze Bad Bertrich

Landkreis Cochem-Zell · AGS 07135501 · 1.035 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bad Bertrich gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Cochem-Zell liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Bad Bertrich bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Bertrich im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 667-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bad Bertrich ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Bertrich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Bertrich 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cochem-Zell 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 89 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Bertrich auf Platz 88, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Bertrich

Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Bertrich Grundsteuer B
Schmitt 450 % 0 Prozentpunkte 500 %
Pommern 410 % −40 Prozentpunkte 535 %
Auderath 400 % −50 Prozentpunkte 465 %
Faid 400 % −50 Prozentpunkte 465 %
Forst (Hunsrück) 400 % −50 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Bad Bertrich in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bad Bertrich nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bad Bertrich noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Bertrich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Bertrich?

Der Hebesatz liegt bei 450 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Bertrich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Bertrich hoch?

Gemessen am Median Landkreis Cochem-Zell von 380 % liegt der Satz von Bad Bertrich 70 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Bertrich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bad Bertrich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.