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Rheinland-Pfalz Landkreis Cochem-Zell Auderath

Hebesätze Auderath

Landkreis Cochem-Zell · AGS 07135005 · 654 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Auderath setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Cochem-Zell liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Auderath zum Landesdurchschnitt liegt

Auderath liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.017-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Auderath nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Auderath, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Auderath 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cochem-Zell 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 89 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Auderath auf Platz 81, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Auderath Grundsteuer B
Faid 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Forst (Hunsrück) 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Gillenbeuren 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Moselkern 400 % 0 Prozentpunkte 655 %
Ulmen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Auderath

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Auderath legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Auderath fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Auderath

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Auderath?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Auderath?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Auderath hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Cochem-Zell von 380 % liegt Auderath 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Auderath selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Auderath
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.