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Hebesätze Forst (Hunsrück)
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Forst (Hunsrück) beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Cochem-Zell liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Forst (Hunsrück) bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Forst (Hunsrück) im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.238-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Forst (Hunsrück) im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Forst (Hunsrück) | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Cochem-Zell | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 89 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Forst (Hunsrück) auf Platz 81, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Forst (Hunsrück) liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Forst (Hunsrück) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Auderath | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Faid | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Gillenbeuren | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Moselkern | 400 % | 0 Prozentpunkte | 655 % |
| Ulmen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Forst (Hunsrück) an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Forst (Hunsrück) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Forst (Hunsrück) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Forst (Hunsrück)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Forst (Hunsrück)?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Forst (Hunsrück)?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Forst (Hunsrück) hoch?
Gemessen am Median Landkreis Cochem-Zell von 380 % liegt der Satz von Forst (Hunsrück) 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Forst (Hunsrück) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.