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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Bongard

Hebesätze Bongard

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233206 · 254 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bongard gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bongard zum Landesdurchschnitt liegt

Bongard liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 150 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 365 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.765-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bongard im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bongard, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bongard 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bongard auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Bongard liegt

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bongard Grundsteuer B
Beinhausen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Berenbach 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Brücktal 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Drees 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Gelenberg 365 % 0 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Bongard konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 365 % Hebesatz sind 12.200,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bongard, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bongard noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bongard

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bongard?

Bongard setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bongard?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bongard hoch?

Bongard liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Vulkaneifel von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bongard legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bongard
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.