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Bayern Landkreis Bad Kissingen Bad Kissingen

Hebesätze Bad Kissingen

Landkreis Bad Kissingen · AGS 09672114 · 23.060 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Kissingen, GKSt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Kissingen beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bad Kissingen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bad Kissingen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 56-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Bad Kissingen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Kissingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Kissingen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kissingen 370 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Kissingen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Kissingen Grundsteuer B
Bad Brückenau 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hammelburg 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Nüdlingen 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Oberthulba 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Oerlenbach 400 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Bad Kissingen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Bad Kissingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Kissingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Kissingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Kissingen?

In Bad Kissingen gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Kissingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Kissingen hoch?

Bad Kissingen liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bad Kissingen von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Kissingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Kissingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.