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Hebesätze Zweibrücken
Für Zweibrücken ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 552 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Zweibrücken bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Zweibrücken im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 15-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Zweibrücken vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Zweibrücken | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Zweibrücken
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Zweibrücken | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenbamberg | 420 % | 0 Prozentpunkte | 555 % |
| Ammeldingen an der Our | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bad Kreuznach | 420 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Berod bei Hachenburg | 420 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkenfeld | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Zweibrücken anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Zweibrücken und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Zweibrücken ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zweibrücken
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zweibrücken?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zweibrücken?
552 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Zweibrücken durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.