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Bayern Landkreis Dillingen a.d.Donau Zusamaltheim

Hebesätze Zusamaltheim

Landkreis Dillingen a.d.Donau · AGS 09773188 · 1.250 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Zusamaltheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Dillingen a.d.Donau liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Zusamaltheim hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Zusamaltheim im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.772-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Zusamaltheim im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zusamaltheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zusamaltheim 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zusamaltheim auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Zusamaltheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zusamaltheim Grundsteuer B
Blindheim 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Lauingen (Donau) 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Wertingen 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Binswangen 330 % −20 Prozentpunkte 350 %
Bissingen 330 % −20 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Zusamaltheim an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Zusamaltheim beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Zusamaltheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Zusamaltheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zusamaltheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zusamaltheim?

In Zusamaltheim gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zusamaltheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Zusamaltheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Dillingen a.d.Donau von 320 % liegt Zusamaltheim 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Zusamaltheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Zusamaltheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.