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Bayern Landkreis Dillingen a.d.Donau Lauingen (Donau)

Hebesätze Lauingen (Donau)

Landkreis Dillingen a.d.Donau · AGS 09773144 · 11.141 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lauingen (Donau), St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lauingen (Donau) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Dillingen a.d.Donau liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Lauingen (Donau) hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Lauingen (Donau) im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 208-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lauingen (Donau) im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lauingen (Donau), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lauingen (Donau) 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lauingen (Donau) auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lauingen (Donau)

Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lauingen (Donau) Grundsteuer B
Blindheim 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wertingen 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Zusamaltheim 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Binswangen 330 % −20 Prozentpunkte 350 %
Bissingen 330 % −20 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Lauingen (Donau) konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lauingen (Donau), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lauingen (Donau) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lauingen (Donau)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lauingen (Donau)?

Lauingen (Donau) setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lauingen (Donau)?

Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lauingen (Donau) hoch?

Lauingen (Donau) liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Dillingen a.d.Donau von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lauingen (Donau) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Lauingen (Donau)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.