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Hebesätze Zirndorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Zirndorf beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Fürth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Zirndorf zum Landesdurchschnitt liegt
Zirndorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 45-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Zirndorf im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Zirndorf | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Fürth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 14 Gemeinden im Landkreis Fürth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zirndorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Zirndorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Zirndorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ammerndorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Oberasbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Tuchenbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Obermichelbach | 360 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Wilhermsdorf | 360 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
Was die Gewerbesteuer in Zirndorf konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Zirndorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Zirndorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zirndorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zirndorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zirndorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Zirndorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Zirndorf liegt 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Zirndorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.