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Bayern Landkreis Fürth Oberasbach

Hebesätze Oberasbach

Landkreis Fürth · AGS 09573122 · 17.748 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oberasbach, St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberasbach beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Fürth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Oberasbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberasbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 95-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Oberasbach ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberasbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberasbach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürth 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Fürth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberasbach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Oberasbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Fürth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberasbach Grundsteuer B
Ammerndorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Tuchenbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Zirndorf 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Obermichelbach 360 % +10 Prozentpunkte 350 %
Wilhermsdorf 360 % +10 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Oberasbach in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Oberasbach beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Oberasbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Oberasbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberasbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberasbach?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberasbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberasbach hoch?

Oberasbach liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Fürth von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Oberasbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oberasbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.