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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Zehnhausen bei Wallmerod

Hebesätze Zehnhausen bei Wallmerod

Westerwaldkreis · AGS 07143316 · 185 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Zehnhausen bei Wallmerod gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Zehnhausen bei Wallmerod im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Zehnhausen bei Wallmerod im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.946-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Zehnhausen bei Wallmerod im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zehnhausen bei Wallmerod, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zehnhausen bei Wallmerod 380 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zehnhausen bei Wallmerod auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Zehnhausen bei Wallmerod liegt

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zehnhausen bei Wallmerod Grundsteuer B
Alpenrod 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Arnshöfen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Astert 380 % 0 Prozentpunkte 385 %
Atzelgift 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Bannberscheid 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Zehnhausen bei Wallmerod konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Zehnhausen bei Wallmerod, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Zehnhausen bei Wallmerod noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zehnhausen bei Wallmerod

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zehnhausen bei Wallmerod?

Zehnhausen bei Wallmerod setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zehnhausen bei Wallmerod?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Zehnhausen bei Wallmerod hoch?

Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %. Zehnhausen bei Wallmerod liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zehnhausen bei Wallmerod legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Zehnhausen bei Wallmerod
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.