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Hebesätze Wurzbach
406 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wurzbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 426 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.
Wie Wurzbach zum Landesdurchschnitt liegt
Wurzbach liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 8 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 406 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 554 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 141-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Wurzbach im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wurzbach | 406 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Orla-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +26 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wurzbach auf Platz 58, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Wurzbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wurzbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Lobenstein | 410 % | +4 Prozentpunkte | 450 % |
| Eßbach | 400 % | −6 Prozentpunkte | 400 % |
| Gössitz | 400 % | −6 Prozentpunkte | 400 % |
| Keila | 400 % | −6 Prozentpunkte | 400 % |
| Krölpa | 400 % | −6 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Wurzbach an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 406 % Hebesatz sind 13.570,55 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 869,05 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Wurzbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Wurzbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Wurzbach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 656.636 Euro | 229 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 60.495 Euro | 21 Euro |
| Grundsteuer B | 272.505 Euro | 95 Euro |
| Grundsteuer A | 20.426 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.864 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Wurzbach im Berichtsjahr 2024 229 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Wurzbach liegt unter diesem Wert. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wurzbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wurzbach?
Wurzbach setzt 406 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.570,55 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wurzbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 426 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Wurzbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Wurzbach liegt 11 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Wurzbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.