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Thüringen Saale-Orla-Kreis Bad Lobenstein

Hebesätze Bad Lobenstein

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075062 · 5.734 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Lobenstein, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Lobenstein beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bad Lobenstein zum Landesdurchschnitt liegt

Bad Lobenstein liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 560 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 87-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Lobenstein vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Lobenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Lobenstein 410 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Lobenstein auf Platz 59, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Lobenstein Grundsteuer B
Wurzbach 406 % −4 Prozentpunkte 426 %
Eßbach 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Gössitz 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Keila 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Krölpa 400 % −10 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Lobenstein anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Lobenstein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Lobenstein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Lobenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Lobenstein?

410 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.704,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Lobenstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Lobenstein hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bad Lobenstein liegt 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Lobenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Lobenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.