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Hebesätze Wohnste
420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wohnste aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Wohnste zum Landesdurchschnitt liegt
Wohnste liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 816-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Wohnste nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wohnste | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rotenburg (Wümme) | 400 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wohnste auf Platz 43, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Wohnste
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wohnste | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Fintel | 420 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Groß Meckelsen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Helvesiek | 420 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Hemslingen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Klein Meckelsen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Ein Rechenbeispiel für Wohnste
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Wohnste legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Wohnste fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Wohnste
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.027.241 Euro | 1.294 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 85.603 Euro | 108 Euro |
| Grundsteuer B | 117.521 Euro | 148 Euro |
| Grundsteuer A | 37.067 Euro | 47 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 794 | |
Je Einwohner flossen Wohnste im Berichtsjahr 2024 1.294 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 794 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wohnste
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wohnste?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wohnste?
450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Wohnste hoch?
Gemessen am Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt der Satz von Wohnste 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wohnste per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.