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Hebesätze Wittingen
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wittingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Gifhorn liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Wittingen hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Wittingen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 185-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Wittingen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wittingen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gifhorn | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 41 Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittingen auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Wittingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wittingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Calberlah | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dedelstorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Ehra-Lessien | 400 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Hankensbüttel | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Isenbüttel | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Was der Hebesatz in Wittingen in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wittingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Wittingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Wittingen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 14.203.559 Euro | 1.275 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.242.812 Euro | 112 Euro |
| Grundsteuer B | 1.860.855 Euro | 167 Euro |
| Grundsteuer A | 320.199 Euro | 29 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.136 | |
Wittingen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.275 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittingen?
In Wittingen gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittingen?
400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Wittingen hoch?
Wittingen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Gifhorn von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Wittingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.