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Sachsen Landkreis Bautzen Wittichenau

Hebesätze Wittichenau

Landkreis Bautzen · AGS 14625640 · 5.727 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wittichenau, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
280 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wittichenau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 370 % aus.

Wie Wittichenau zum Landesdurchschnitt liegt

Wittichenau liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 8 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 135-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Wittichenau im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wittichenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wittichenau 370 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Wittichenau 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittichenau auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Wittichenau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wittichenau Grundsteuer B
Großdubrau 380 % +10 Prozentpunkte 400 %
Kubschütz 380 % +10 Prozentpunkte 370 %
Puschwitz 380 % +10 Prozentpunkte 375 %
Lauta 385 % +15 Prozentpunkte 415 %
Bernsdorf 390 % +20 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Wittichenau an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wittichenau beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Wittichenau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wittichenau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittichenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittichenau?

In Wittichenau gilt ein Hebesatz von 370 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittichenau?

410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wittichenau hoch?

Wittichenau liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wittichenau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wittichenau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.