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Sachsen Landkreis Bautzen Kubschütz

Hebesätze Kubschütz

Landkreis Bautzen · AGS 14625290 · 2.516 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
280 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kubschütz beträgt 380 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Wie Kubschütz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kubschütz im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 286-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Kubschütz im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kubschütz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kubschütz 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Kubschütz 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kubschütz auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kubschütz Grundsteuer B
Großdubrau 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Puschwitz 380 % 0 Prozentpunkte 375 %
Lauta 385 % +5 Prozentpunkte 415 %
Bernsdorf 390 % +10 Prozentpunkte 400 %
Cunewalde 390 % +10 Prozentpunkte 435 %

Gewerbesteuer in Kubschütz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Kubschütz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kubschütz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kubschütz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kubschütz?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kubschütz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kubschütz hoch?

Kubschütz liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kubschütz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kubschütz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.