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Sachsen Landkreis Bautzen Großdubrau

Hebesätze Großdubrau

Landkreis Bautzen · AGS 14625160 · 4.160 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Großdubrau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Was der Wert für Großdubrau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Großdubrau im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 192-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Großdubrau nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großdubrau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großdubrau 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Großdubrau 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großdubrau auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Großdubrau liegt

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großdubrau Grundsteuer B
Kubschütz 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Puschwitz 380 % 0 Prozentpunkte 375 %
Lauta 385 % +5 Prozentpunkte 415 %
Bernsdorf 390 % +10 Prozentpunkte 400 %
Cunewalde 390 % +10 Prozentpunkte 435 %

Ein Rechenbeispiel für Großdubrau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Großdubrau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Großdubrau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großdubrau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großdubrau?

Großdubrau setzt 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großdubrau?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Großdubrau hoch?

Großdubrau liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Großdubrau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Großdubrau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.