Brandenburg › Landkreis Prignitz ›Wittenberge
Hebesätze Wittenberge
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wittenberge beträgt 323 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.
Wie Wittenberge zum Landesdurchschnitt liegt
Wittenberge liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 17 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 323 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 207 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 35-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Wittenberge im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wittenberge | 323 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Prignitz | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +3 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −57 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittenberge auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Wittenberge
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wittenberge | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Groß Pankow (Prignitz) | 323 % | 0 Prozentpunkte | 381 % |
| Perleberg | 323 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Pritzwalk | 323 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Rühstädt | 323 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Cumlosen | 324 % | +1 Prozentpunkte | 413 % |
Gewerbesteuer in Wittenberge an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 323 % Hebesatz sind 10.796,28 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.905,23 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Wittenberge selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Wittenberge noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Wittenberge aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.218.387 Euro | 306 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 565.479 Euro | 33 Euro |
| Grundsteuer B | 1.640.823 Euro | 96 Euro |
| Grundsteuer A | 33.162 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 17.058 | |
Wittenberge nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 306 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittenberge
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittenberge?
Wittenberge setzt 323 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.796,28 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittenberge?
Wittenberge setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wittenberge hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Prignitz von 320 % liegt Wittenberge 3 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wittenberge per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.