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Niedersachsen Landkreis Stade Wischhafen

Hebesätze Wischhafen

Landkreis Stade · AGS 03359040 · 3.064 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wischhafen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Stade liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wischhafen hoch?

55 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 405 % fest. Damit liegt Wischhafen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 643 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 414-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wischhafen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wischhafen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wischhafen 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stade 430 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Stade mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wischhafen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Wischhafen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Stade mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wischhafen Grundsteuer B
Freiburg (Elbe), Flecken 405 % 0 Prozentpunkte 425 %
Ahlerstedt 410 % +5 Prozentpunkte 420 %
Balje 410 % +5 Prozentpunkte 430 %
Drochtersen 400 % −5 Prozentpunkte 450 %
Hammah 410 % +5 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Wischhafen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 405 %, also 13.537,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wischhafen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wischhafen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wischhafen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wischhafen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wischhafen?

405 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.537,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wischhafen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wischhafen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 430 %. Wischhafen liegt 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wischhafen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wischhafen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.